Auch 2019 unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen. Ab dem 19. Oktober 2019 können herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, abder auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen.
Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch eine Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierärztin bzw. des durchführenden Tierarztes, die Restkosten von 59 Euro bzw. 115 Euro – je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt – werden über den Fonds finanziert. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Kastration ist bis zum 17. November 2019 geplant. Sollten die finanziellen Mittel im Fonds allerdings früher als geplant ausgeschöpft sein, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.
Alle näheren Informationen dazu finden Sie hier https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/katzen.html