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Was passiert mit meinem Tier und wie kann ich nach meinem Ableben Gutes tun?

Jesus Christ cross. Easter, resurrection concept. Christian cross on a background with dramatic lighting, colorful mountain sunset, dark clouds and sky and sunbeamsDer eigene Tod ist ein sehr schwieriges und trauriges Thema.
Häufig trauen Menschen sich nicht, darüber zu sprechen, obwohl sie sich zu Lebzeiten schon viele Gedanken darüber machen. Man möchte für das eigene Tier vorsorgen oder auch nach dem Ableben etwas Gutes tun.

Wir haben ein paar Informationen gesammelt und weisen darauf hin, dass diese keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzen.

 

Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?

In Deutschland sind Haustiere nicht erbberechtigt. Ihr Haustier kann Sie daher nicht beerben. Sie können aber durch eine Verfügung z. B. im Testament sicherstellen, wer Ihr Tier nach Ihrem Ableben versorgt.

Das Tierheim Henstedt-Ulzburg kann Ihr Haustier übernehmen, die Zeit der Trauer so angenehm wie möglich gestalten und ein geeignetes, schönes Zuhause für Ihren Liebling finden.

Schenkung

Mit einer Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten Ihr Lieblingsprojekt unterstützen. Sie können miterleben wie etwas Neues entsteht oder wie den Tieren durch Ihre Unterstützung geholfen werden kann.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis können Sie verfügen, dass der Tierschutz Henstedt-Ulzburg e.V. einen von Ihnen festgelegten Betrag erhält.
Dieser Betrag kann zweckgebunden sein, so dass Sie damit z. B. einen neuen Hundeauslauf, unsere Katzen- oder Kleintierhäuser unterstützen können.
Für die Erfüllung Ihres Vermächtnis sind die gesetzlichen Erben zuständig.

Erbschaft

Ein Testament wird dann erforderlich, wenn Sie außer den gesetzlichen Erben auch noch weitere Personen oder einen Verein in die Aufteilung Ihres Vermögens mit einbeziehen möchten.

Wenden Sie sich dafür an einen Fachanwalt oder Notar. Dieser hilft Ihnen, eventuelle Unklarheiten zu vermeiden und Ihr Testament beim Nachlassgericht sicher verwahren zu lassen.

 

Der Tierschutzverein Henstedt-Ulzburg e.V. ist eine gemeinnützige Organisation und somit von der Erbschaftssteuer befreit.
Ihr Vermächtnis oder Erbe kann dadurch zu 100% für die Tiere in Not eingesetzt werden.