„Tiere haben keinen Preis, sondern einen Wert“
Unser Tierheim erhebt Gebühren für die Aufnahme und die Vermittlung von Tieren.
Dies ist bei allen deutschen Tierschutzeinrichtungen üblich.
Damit decken wir einen Teil der Unterbringungs- und Pflegekosten. Häufig kommen alte und/oder kranke Tiere zu uns, als Fund- oder Abgabetier.
Die Schutzgebühr dient aber hauptsächlich zum Schutz der Tiere (wie der Name schon sagt).
Leider ist es immer noch so, dass Tiere als Sache betrachtet werden und die Entscheidung über die Anschaffung vorschnell getroffen wird. Dies möchten wir mit der Schutzgebühr verhindern. Ebenso möchten wir unterbinden, dass die Tiere an Versuchslabore weitergegeben werden, um damit Geld zu verdienen. Traurig genug, dass dies immer noch passiert.
Die Schutzgebühr soll ein Teil der entstandenen Kosten für das Tierheim decken, die bisher angefallenen Kosten für Impfung, Flohprophylaxe, Entwurmung, Chip, Besuch beim Tierarzt, eventuelle Kastration oder Operation, Futter und vieles mehr.
Die Tiere, welche schnell vermittelt sind, gesund ins Tierheim kommen und das Tierheim finanziell nicht belasten, helfen dem Tierheim die Kosten für die eher benachteiligten Tiere, die alten, die kranken, die Langzeitinsassen, überhaupt tragen zu können.
Die Abgabegebühr:
Wenn das Tierheim das Tier übernimmt, muss es auf unbestimmte Zeit für das Tier aufkommen.
Auch die Kosten für z.B. Tierarzt lassen sich zum Abgabezeitpunt nicht schätzen oder errechnen.
Warum muss ich dem Tierheim Geld bezahlen, wenn ich mein Tier abgeben will?
Die Abgabe eines Tieres in die Obhut des Tierheims kostet Geld, verlangt wird eine sogenannte Abgabegebühr.
Die meisten Tiere werden leider nicht im besten Zustand bei uns abgegeben. Krankheiten, anstehende Operationen, Impfungen und vieles mehr sind leider keine Seltenheit. Nach wie vor sind wir uns aber auch im Klaren darüber, dass einige Tiere aufgrund der Abgabegebühr lieber ausgesetzt werden. Um das zu verhindern kommen wir dem Besitzer immer in der Höhe der Gebühr entgegen, wir verlangen nicht mehr, als der Besitzer bezahlen kann.
Die Schutzgebühr und auch die Abgabegebühr entstehen also durch eine Mischkalkulation, aller im Tierheim untergebrachten Tiere, ob jung, alt, gesund, krank, verhaltensauffällig.
…und jedes Tier ist für uns auch das gleiche wert.
Schutzgebühren bei der Vermittlung:
Hund
mind. einmalig geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht
Welpe 500,-€
Erwachsen 300,-€
Senior 200,-€
Bei Sorgentieren verringert sich die Schutzgebühr.
Katze
mind. einmalig geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht
Jedes Alter 110,-€
Bei Sorgentieren verringert sich die Schutzgebühr.
Kaninchen
geimpft, auch gegen RHD 2 Virus
kastriert 80,-€
unkastriert 70,-€
Bei Sorgentieren verringert sich die Schutzgebühr.
Meerschweinchen
kastriert 40,-€
unkastriert 30,-€
Bei Sorgentieren verringert sich die Schutzgebühr.
Die Höhe der Schutzgebühren für andere Tiere können Sie im Tierheim erfragen.
Schutzgebühr bei Abgabe eines Tieres im Tierheim
Hund
individuell, je nach Gesundheitszustand, Alter und Verhaltensauffälligkeiten
Katze
individuell, je nach Gesundheitszustand, Alter und Verhaltensauffälligkeiten
mindestens €100,-
Kaninchen
ungeimpft / unkastriert
individuell, je nach Gesundheitszustand, Alter und Verhaltensauffälligkeiten
mindestens 80€
geimpft / kastriert
individuell, je nach Gesundheitszustand und Alter
mindestens 50€
Meerschweinchen
individuell, je nach Gesundheitszustand und Alter
mindestens 30€
Informationen zum Impfschutz und zu den Vermittlungsbedingungen
In Einzelfällen kann es Ausnahmen geben, z. B. wenn es sich um offensichtlich kranke Tiere oder Hunde mit Beißvorfällen / Auflagen handelt.
Aufnahme und Desinfektion des Zwingers/Stalls 25,-€
Tagessatz Hund 20,-€, Zuschlag für gefährliche Hunde
Tagessatz Katze 15,-€
Tagessatz Kleintiere 10,-€
(Der Tagessatz gilt pro angebrochenem Tag)
Abholung durch Tierheimmitarbeiter (bei der Fundstelle oder bei der Polizei) 25,-€ pro MA
Notdienstaufschlag (außerhalb der Tierheim-Betriebszeiten) pro Stunde und MA 25,-€
Bitte bringen Sie zur Abholung einen Eigentumsnachweis ( z.B. Impfpass) und Ihren Personalausweis mit.